Gemäß AGG §12 Abs. 1 und 2 ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder des sexuellen Identität oder sexueller Belästigung zu treffen. Dieser Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen.
So hat der Arbeitgeber, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinzuweisen und darauf hinzuwirken, dass diese unterbleiben. Hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten in geeigneter Weise zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligung geschult, gilt dies als Erfüllung seiner Pflichten.
Zielgruppe: Personalverantwortliche, Personal-Betriebsräte, Führungskräfte, Beschäftigte
Inhalte:
Methoden: Schulung mit Handout, Fallbesprechung
Referentin: Dipl. Ing. Astrid Herbst/Wirtschaftsmediatorin und Coach
Inhouse-Termine: auf Anfrage
Entgelt: auf Anfrage
Veranstalter:
QUM Consult GmbH
Anmeldung: Ihr Ansprechpartner ist Rainer Gierloff Tel: 040/378 542-0)
Wir würden uns freuen, Sie bei unserem Workshop begrüssen zu können. In-House Veranstaltung in Ihrem Unternehmen sind nach individueller Absprache jederzeit möglich.