Gemäß AGG §12 Abs. 5 benötigen Unternehmen eine Beschwerdestelle. Denn die Beschäftigten haben das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Unternehmens zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder des sexuellen Identität benachteiligt oder sich sexuell belästigt fühlen. Unternehmen ohne Beschwerdestelle haben für ihre Beschäftigten keine Anlaufstelle. Unternehmen müssen bei Benachteiligung von Beschäftigten gemäß AGG Schadenersatz und oder Schmerzensgeld leisten. Insofern macht es Sinn, eine Beschwerdestelle zu berufen und diese im Verfahren zu schulen und sie in der Gesprächsführung zu befähigen.
Zielgruppe: Beschäftigte, die als Beschwerdestelle eingesetzt werden sollen sowie Personalverantwortliche, Personal-Betriebsräte, Führungskräfte
Inhalte:
Methoden: Impulsvorträge, Gruppenarbeit, Life-Übungen, Handout
Referentin: Dipl. Ing. Astrid Herbst / Wirtschaftsmediatorin und Coach
Termine: auf Anfrage
Entgelt: Auf Anfrage
Veranstalter/Ort:
QUM Consult GmbH
Hamburger Innenstadt: (genaue Anschrift nach Anmeldung)
Anmeldung: Ihr Ansprechpartner ist Rainer Gierloff Tel: 040/378 542-0)
Wir würden uns freuen, Sie bei unserem Workshop begrüssen zu können. In-House Veranstaltung in Ihrem Unternehmen sind nach individueller Absprache jederzeit möglich.